GEMA - Meldungen
GEMA - Anmeldung Konzert-VA Mitgliedsverein
! Die Anzeige von Veranstaltungen der Verbandsmitglieder zur Anmeldung bei der GEMA über den LBB e.V. erfolgt für Verbandsmitglieder online im Mitgliederbereich !
Bitte einloggen.
??Zugang verlegt? >> per E-Mail nachfragen:
allgemeine Information:
Die Veranstaltung muss der GEMA vor Durchführung angezeigt werden !
Wird das nicht realisiert, ist die GEMA ggf. berechtigt, vereinbarte Nachlassregelungen auszusetzen.
Wird die Anmeldung versäumt, kann die GEMA 100% Aufschlag berechnen (und sitzt rechtlich am längeren Hebel).
Bei Versäumnis nachmelden ist also allemal besser, als eine VA gar nicht anzumelden !!
Natürlich können auch "NICHT-KONZERT"-Veranstaltungen, bei denen Musiknutzung vorliegt, über den LBB e.V. gemeldet werden ! Wer also nur gelegentlich VA selbst durchführt ( Konzerte, Disko, o.d.gl.), braucht sich nicht selbst mit eigener Kundennummer bei der GEMA registrieren. Das spart Arbeit und "schaltet" sozusagen eine Instanz dazwischen, wo evtl. Probleme geklärt werden können. Die Rechnung der GEMA geht an den LBB e.V. und der RG-Betrag wird dann anschließend dem Verein vom LBB e.V. in Rechnung gestellt.
Es müssen "nur" Veranstaltungen angezeigt werden, bei denen der Verein selbst Veranstalter ist. Veranstaltungen, bei denen der Verein als Musikbeitrag verpflichtet wird, muss der jeweilige Veranstalter anzeigen ! In diesen Fällen muss dem Veranstalter eine sog. Setlist (Musikfolge) übergeben werden.