Aus- und Weiterbildung
Dezentrale Weiterbildungsveranstaltungen des Landesblasmusikverbandes Brandenburg e.V.,
die durch die Mitgliedsvereine des LBB e.V. durchgeführt werden.

Richtlinien

(Antragstellung am Ende der Seite)

Allgemeine Nebenbestimmungen

für die Durchführung von dezentralen Weiterbildungsveranstaltungen des Landesblasmusikverbandes Brandenburg e.V. durch Mitgliedsvereine des Landesblasmusikverbandes Brandenburg e.V.

Diese basisorientierte Bildungsarbeit unterstützt der Landesblasmusikverband Brandenburg e.V. unter bestimmten Voraussetzungen:

 

  1. Förderberechtigung:
  • Antragsberechtigt sind eingetragene Mitgliedsvereine des LBB e.V..
  • Mitgliedsvereine, die keine Beitragsrückstände haben.
  • Der Mitgliedsverein erklärt sich bereit, eine Weiterbildungsveranstaltung in eigener Regie durchzuführen.

 

  1. Förderfähige Ausgaben
  • Gefördert werden folgende Ausgaben:
    • Honorare für externe Dozenten,
    • Mietkosten für angemietete Räume,
    • Fahrtkosten des Dozenten/Dirigenten,
    • Notenmaterial,
    • Materialkosten (maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben)
  • Dirigenten/Dozenten müssen für eine Maßnahme  zusätzlich vertraglich gebunden werden.
  • Interne Ausbilder/Dozenten (aus den Mitgliedsvereinen) können nicht gefördert werden. (Ausnahme, sie stehen auf der LBB e.V.-Dozentenliste und  die WB-Veranstaltung ist eine zusätzliche Maßnahme)
  1. Förderbedingungen
  • Die Förderung pro Veranstaltungstag ist auf 500,00 Euro begrenzt. Es werden max. 2 Veranstaltungen im Jahr pro Mitgliedsverein gefördert.
  • Geförderte Veranstaltungen sind für Teilnehmer anderer Musikvereine (des Landes Brandenburg!) zu öffnen.
  • Gefördert werden 1 bis 3 - Tages-Veranstaltungen. (Übernachtungen sind nicht förderfähig)
  • Die minimale Veranstaltungsdauer pro Tag beträgt 6 Stunden.
  • Verpflegungsleistungen gelten als Eigenanteil des Vereins. Diese sind nicht förderfähig und nicht nachzuweisen.
  • Teilnehmer, Ziel, VA-Dauer, Ort sind beim Antrag anzugeben.
  • Förderberechtigungen erhalten überwiegend Orchester mit altersgemischten Teilnehmern
    • Für Maßnahmen mit überwiegend Kindern und Jugendlichen wird eine Förderung über die Deutsche Bläserjugend aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ empfohlen.
  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Bevorzugt auch mit Teilnehmern aus Musikvereinen der Region des Antragstellers. Ausnahmen bestehen in begründeten Einzelfällen.
  • Für die Teilnehmerakquise ist der Antrag stellende Musikverein verantwortlich.
  • Alle geförderten Maßnahmen sind im Veranstaltungskalender des LBB rechtzeitig zu veröffentlichen.
  • Bei der Bewerbung der Maßnahme ist der Förderhinweis (siehe Datei Förderhinweis) des LBB e.V. und des Ministeriums für Kultur der Landesregierung Brandenburg anzuzeigen.

 

  1. Förderfähige Maßnahmen

Musikalische zusätzliche Probenarbeit in Form von Workshops, Registerproben, Nachwuchsproben, Aufholungsproben, D-Lehrgänge  (nicht förderfähig: Konzerte, "Abschlussaufführungen" o.d.gl.)

Überfachliche Seminare, Workshops und Maßnahmen zu folgenden Themen:

  • Maßnahmen zum Kindes- und Jugendschutzes, Betreuer Aus- und Weiterbildungen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Sozial-Media Arbeit
  • Fördermittelakquise, Antragstellung, Abrechnung
  • Digitalisierung im Musikverein (Teamarbeit, Vernetzung, Tutorials erstellen, digitales Notenarchiv)
  • Vorstandsweiterbildungen (Gemeinnützigkeitserklärungen, Finanzpläne, Spendenerklärungen, Honorarverträge, Ausbilderpauschale)
  • Ehrenamtsförderung im Verein, Förderung der Wertschätzungskultur

 

  1. Nicht förderfähige Maßnahmen und Kosten
  • Verpflegungsleistungen, Übernachtungen (Ausnahme: für Dozenten)
  • Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Geselligkeitscharakter
  • Kosten für den selbst genutzten Probenraum über bestehende Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge
  • Fahrtkosten der Teilnehmer
  • Dozenten, die nicht auf der LBB e.V.-Dozentenliste aufgenommen sind, können nicht vertraglich gebunden werden.
  • Verträge, die vor einer Förderzusage geschlossen wurden.
  • Bestehende Verträge mit Dozenten können nicht übernommen werden.
  • Nicht förderfähig sind auch Konzerte, "Abschlussaufführungen" oder ähnliche Veranstaltungen.

 

  1. Einzusetzende Dozenten

Dozenten müssen sich in der Dozentendatenbank des LBB e.V. anmelden, die Anmeldungen werden durch die Landesmusikdirektoren geprüft.

Die Dozenten zahlen eine Verwaltungspauschale und werden in der LBB e.V.-Dozentenliste öffentlich gestellt.

Erst danach können sie als Dozenten gebucht werden.

Der Abschluss der Honorarvereinbarung ist durch das Präsidium des LBB e.V. zu bestätigen.

 

Der Aufbau einer Dozentendatenbank wird fortlaufend weitergeführt.

 

  1. Antragstellung

Für die Antragstellung der Weiterbildungsmaßnahme ist das Onlineformular durch den Mitgliedsverein zu benutzen.

Ein Förderantrag ist mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Nach erfolgter Antragsprüfung erfolgt eine Förderzusage durch das Präsidium des LBB e.V..

Da die finanziellen Mittel pro Jahr begrenzt sind, gibt es keinen Anspruch auf Förderung. 

 

  1. Verwendungsnachweis
  • Alle Kosten der Maßnahme sind im Verwendungsnachweis mit originalen Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelegen nachzuweisen.
  • Die Erstattung der verauslagten Kosten erfolgt nach Prüfung des fristgemäß abgegebenen Verwendungsnachweises. Dieser ist 3 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim Präsidium des LBB e.V. einzureichen.
  • Dem Verwendungsnachweis sind folgende Dokumente beizufügen.
    • Sachbericht zur durchgeführten Maßnahme
    • Unterschriftenliste aller Teilnehmer
    • Zahlungsbelege (für Dozentenhonorare gilt: keine Barauszahlungen)
  • Lehrgangsdokumentation

 

  1. Bemerkungen

Folgende Dokumente sind auf der Website des LBB e.V. (Link zu den Downloads) zum Download eingestellt.

-    Allgemeine Nebenbestimmungen

-    Online Antragsformular

-     Reisekostenabrechnung

-     Verwendungsnachweis

-     Unterschriftenliste

-    Antrag für die Aufnahme von Dozenten in die Dozentenliste des LBB e.V.

 

hier zum Antragsformular 

 

Informationen zu Teilnehmergebühren, Ablaufpläne.... sind in den Ausschreibungen enthalten.

 

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Die Weiterbildungsmaßnahmen sind Bestandteil des Projektes "Weiterbildungen im Landesblasmusikverband Brandenburg e.V." und werden aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Landesregierung Brandenburg gefördert.

Rückfragen an: Präsidium LBB e.V.    Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.